Reaktorsaal

Rückbau des Kernkraftwerkes Greifswald

Anfang der neunziger Jahre wurden der Antrag zur Stilllegung und Abbau des KKW Greifswald (KGR) erarbeitet, eine Kosten- und Zeitschätzung der notwendigen Arbeiten erstellt und diese mit dem Gesellschafter abgestimmt.

Am 30. Juni 1995 erteilte die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung.

In der ersten "Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald" wurde sowohl die Stilllegung der Blöcke 1-6 genehmigt als auch der Abbau von Anlagenteilen dieser Blöcke.

Ferner wurden sämtliche wesentlichen Rahmenbedingungen beschrieben, auf denen die folgenden Anträge auf Abbau weiterer Anlagenumfänge basieren.

Wir setzen Maßstäbe.
Mit Sicherheit.