Auch nach Abschaltung des Reaktors Ende 1988 gibt es noch zahlreiche Anlagen die weiterhin in Betrieb bleiben müssen.
Als Beispiele seien hier Energieversorgungs-, Strahlenschutz- und Überwachungsanlagen genannt. Für diese Anlagen sind von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Wiederkehrende Prüfungen und/oder Wartungen vorgeschrieben, die in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Alle größeren Prüfungen finden im Beisein eines unabhängigen Gutachters statt.
Aufgabe dieser Anlagen ist es, den sicheren und störungsfreien Betrieb aufrecht zu erhalten.