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Die Stilllegung

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Die Genehmigung (Diese Genehmigung ist die Voraussetzung für sämtliche Stilllegungs- und Abbauaktivitäten.)
Beschluss des Aufsichtsrates zur Stilllegung 1991
Vorstellung des Stilllegungs- und Abbaukonzeptes 1993
Antragstellung Stilllegung und Abbau 1994
Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen 30.06.1995
Geplanter Abschluss der Demontagearbeiten ohne Gebäudeabriss 2010/2011
Letzte Aktualisierung: 24.11.2009