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Die Stilllegung

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Die Genehmigung ist die Voraussetzung für die Stilllegungs- und Abbauarbeiten.
Beschluss des Aufsichtsrates zur Stilllegung 1991
Vorstellung des Stilllegungs- und Abbaukonzeptes 1993
Antragstellung Stilllegung und Abbau 1994
Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen 30.06.1995
fortlaufend weitere Genehmigungen zum Abbau der Anlagen  
Geplanter Abschluss der wesentlichen Demontagearbeiten ohne Gebäudeabriss 2014/2015
Letzte Aktualisierung: 15.03.2012