Die Energiepolitik der DDR sah - neben der Braunkohleverstromung - in der Kernenergie einen wesentlichen Baustein der Elektrizitätsversorgung des Landes. Langfristig sollten dadurch 30 bis 40 Prozent des gesamten Strombedarfs gedeckt werden.
In der Nähe von Rheinsberg ging 1966 als erstes Kernkraftwerk der DDR ein sowjetischer Druckwasserreaktor der "WWER"-Linie mit 70 MW elektrischer Leistung in Betrieb. Im Jahre 1967 wurde mit der Errichtung des Kernkraftwerkes in Lubmin, nahe der Stadt Greifswald, an der Ostseeküste begonnen. Acht Kernkraftwerksblöcke aus sowjetischer Serienfertigung mit je 440 MW elektrischer Leistung sollten hier errichtet werden.
Bereits im Jahr 1973 nahm der erste Block seinen Betrieb auf. Ein Jahr später ging der zweite Block ans Netz.
In den Jahren 1978 und 1979 folgten die Blöcke 3 und 4. Damit konnten in den siebziger Jahren vier Kernkraftwerksblöcke des Typs WWER 440-230 errichtet und in Betrieb genommen werden, die mit insgesamt 1760 MW elektrischer Leistung ca. 11 Prozent zur Energieversorgung der DDR beitrugen. Sowohl der Betrieb der Kernkraftwerke als auch die Nutzung des Kernbrennstoffs unterlagen der Kontrolle der IAEA.
Nach umfangreichen technischen Veränderungen der sicherheitsrelevanten Ausrüstungen ging der Reaktor des Blockes 5 schließlich im Jahr 1989 in den Probebetrieb. Der gleich ausgestattete Block 6 war zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bereits errichtet und mit allen Komponenten ausgerüstet. Die Blöcke 7 und 8 befanden sich im Bau.
Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung gab der damalige Bundesumweltminister bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH eine Sicherheitsanalyse für die Greifswalder Reaktoren in Auftrag. Sie stellte beim Vergleich der Sicherheitsstandards der 90er Jahre mit dem Projektdesign der 60er/70er Jahre bei den Blöcken 1 bis 4 Defizite in der sicherheitstechnischen Ausführung fest. Diese Reaktoren hätten aufgrund ihrer Bauweise nur mit großen technischen und finanziellen Aufwendungen auf die westlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden können. Da durch die Treuhandgesellschaft diese Mittel nicht bereitgestellt werden konnten, kam es zur Betriebseinstellung. Bei dem veränderten und sicherheitstechnisch stark verbesserten Block 5 wäre ein sicherer Betrieb bei entsprechender Nachrüstung erreichbar gewesen, doch auch hier fand sich wegen der Kosten und des Genehmigungsrisikos kein Investor.
In den Jahren 1989/1990 kam es demzufolge zur Abschaltung aller Stromerzeugerkapazitäten, von denen der Block 1 des KKW Greifswald am 18. Dezember 1990 als letzter vom Netz ging.
Mit der Abschaltung folgten eine Neustrukturierung und ein massiver Stellenabbau. Im Vordergrund stand die Umsetzung eines umfangreichen Sozialplanes, welcher zuvor zwischen Geschäftsführung und neu formiertem Betriebsrat vereinbart worden war. Der Erfolg dieser Bemühungen lässt sich daran messen, dass es trotz des Verlustes von 3600 Arbeitsplätzen keine Massenproteste und Kundgebungen gab, wie es bei der "Abwicklung" anderer Unternehmen zu beobachten war. Mit der notwendigen Einsicht in das Unabänderliche ging der schmerzvolle Prozess ohne größere Störung zügig und konsequent vonstatten.
Mit der Abschaltung der Kernkraftwerksanlagen war auch hinsichtlich technischer Belange eine Situation entstanden, die nicht immer einfach bewertet werden konnte.
Einerseits galt die durch den Einigungsvertrag bis 30.06.1995 in ihrer Laufzeit beschränkte Betriebsgenehmigung für alle Anlagen fort,
andererseits war absehbar, dass es zu keinem Wiederanfahren - also zum Betrieb - eines Reaktors kommen würde.
Einerseits konnten durchaus Elemente eines Nachbetriebes mit verringerten Betriebsführungsaufgaben durchgesetzt werden,
andererseits stieg der Umfang aufsichtlicher und gutachterlicher Kontrollen in starkem Maße an.
Einerseits war jedem Mitarbeiter klar, dass letztlich nur die endgültige Stilllegung und der Rückbau der Kraftwerksblöcke in Aussicht standen,
andererseits war eine dafür erforderliche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung noch in weiter Ferne.
Wichtig war zum damaligen Zeitpunkt, dass die anstehenden Probleme und Aufgaben zu lösen waren.
In Abhängigkeit von den atomrechtlichen Gegebenheiten, die vor allem aus dem Vorhandensein - oder Nichtvorhandensein - von Kernbrennstoff in einzelnen Gebäuden bzw. Anlagen herrühren, sowie den möglichen Demontage- und Entsorgungsarbeiten wurde die Organisation des Unternehmens mehrfach verändert. Das Personal hat dabei eindrucksvoll bewiesen, dass es überaus flexibel und anpassungsfähig ist und sich den neuen Herausforderungen technisch und organisatorisch gewachsen zeigt.
Mit der Erteilung der Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage am 30.06.1995 begann für die EWN die Phase des umfassenden Rückbaues der radioaktiv belasteten Kraftwerkstechnik.