Bei den Ausrüstungen im Kontrollbereich wird per Definition unterstellt, dass alle zu demontierenden Teile kontaminiert sind.
Nach Freigabe des jeweiligen Abbauumfanges werden zuerst Kabel, E-Motoren sowie leittechnische Einrichtungen abgebaut und danach die Wärmeisolierungen entfernt. Der Abbau erfolgt mit handelsüblichen, manuell geführten und erprobten Geräten unter der üblichen Strahlenschutzüberwachung. Der Abbau der kontaminierten Anlagenteile erfolgt grundsätzlich raumweise von Anlagenbereichen mit niederem zu Bereichen mit höherem Kontaminationsniveau.
Zur Reduzierung der Dosisbelastung des Personals werden bei Bedarf Maßnahmen, wie z. B. Dekontaminationen und das Aufstellen von Abschirmungen getroffen.
Zu Beginn der Stilllegung und Demontage erfolgte eine radiologische Bewertung der Anlagenteile.
Die demontierten und zerlegten Anlagenteile können teilweise nach entsprechender radiologischer Freigabe direkt als Schrott wieder verwertet werden. Andere Teile werden erst nach Dekontamination bzw. Abklinglagerung und radiologischer Freigabe wieder verwertet bzw. auf einer Deponie unter besonderen Bedingungen gelagert (z. B. Wärmeisolierung).
Im November 2007 ist der Demontagegrad der Kontrollbereichsausrüstungen in den einzelnen Blöcken sehr unterschiedlich. In Summe wurden bisher ca. 23.100 Tonnen Kontrollbereichsausrüstungen demontiert, dies entspricht ca. 64 % der zu demontierenden Gesamtmasse.