Im Zuge des fortschreitenden Rückbaus der Anlagen der EWN GmbH wurden und werden Bodenflächen, die der kerntechnischen Anlage als Gelände zugehörten bzw. gehören, für die konventionelle uneingeschränkte Nutzung bereitgestellt.
Dazu ist ein atomrechtliches Verfahren notwendig, in dessen Rahmen der Nachweis der radiologischen Unbedenklichkeit (de-minimis-Prinzip) auf den betreffenden Bodenflächen zu erbringen ist.
Für die Erbringung dieses Nachweises wurde ein Verfahren entwickelt, das unter Einbeziehung der Betriebshistorie im Wesentlichen auf dem messtechnischen Nachweis der Einhaltung der radiologischen Freigabewerte entsprechend § 29 Strahlenschutzverordnung beruht.
Hierbei wird als dominierende Messmethode die In-situ-Gammaspektrometrie angewendet. Sie gestattet eine qualitative und quantitative gammaspektrometrische Analyse unter Berücksichtigung der Eindringtiefe von Radionukliden in verschiedene Bodenqualitäten. Darüber hinaus werden auch andere Methoden, wie z.B. die Bestimmung der Oberflächenkontamination oder der spezifischen Aktivität über Probenahmen und Laborauswertung angewendet.
Die Ergebnisse dieser unter gutachterlicher Begleitung durchzuführenden radiologischen Messungen bilden die Basis dafür, die Entlassung solcherart bewerteter Bodenflächen aus der atomrechtlichen Aufsicht zu beantragen.
Dieses Verfahren für die Freigabe von Bodenflächen wurde im Vorfeld durch die EWN GmbH beantragt und nach gutachterlicher Prüfung durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zur Anwendung bestätigt.
Nach der sogenannten "Entwidmung" der beantragten Bodenflächen durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes stehen diese unmittelbar einer uneingeschränkten Nutzung z.B. für die Ansiedlung von Industrie oder Gewerbe zur Verfügung.