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Genehmigung

Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken

(am Beispiel Energiewerke Nord GmbH / Kernkraftwerk Greifswald)

Genehmigungsverfahren
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Deckblatt Genehmigung (Diese Genehmigung ist die Voraussetzung für sämtliche Stilllegungs- und Abbauaktivitäten.)

In der ersten, am 30. Juni 1995 erteilten "Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald" wurde sowohl die Stilllegung der Blöcke 1-6 genehmigt als auch der Abbau von Anlagenteilen der Blöcke 1-6.

Ferner wurden sämtliche wesentlichen Rahmenbedingungen mitbeschrieben, die für die folgenden Anträge auf Abbau weiterer Anlagenumfänge die Basis bilden.

Unsere Genehmigung beinhaltet im Wesentlichen:

  • Stilllegung der Blöcke 1-6 des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald (KGR) und Abbau von Anlagenteilen der Blöcke 1-6
  • Betrieb der Systeme und Komponenten (Gewährleistung der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes, der Brennstoffkassettenlagerung und Aufrechterhaltung des reduzierten Nachbetriebes bzw. Restbetriebes)
  • Einsatz der Mobil- und Laborstrahlungsmessgeräte sowie der Freimessanlage und der Fassmessanlage
  • Umgang mit radioaktiven Stoffen (Kernbrennstoff, kernbrennstoffhaltige Strahlenquellen und Detektoren sowie sonstige radioaktive Stoffe)
  • Anwendung der Dekontaminationsverfahren
  • Durchführung von anlagentechnischen Anpassungsmaßnahmen
  • Abgabe radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser
  • Anwendung des Verfahrens für die Freigabe von Reststoffen, Gebäuden und Betriebsgelände
  • Freigabegrenzwerte (Freigabe von Metallen, Schrott, Bauschutt, Reststoffen, von Gebäuden zum Abriss)
  • Abbau von Anlagenteilen

 

Der weitere Abbau von Anlagen und Anlagenteilen wird seither in Schritten beantragt, deren jeweiliger Umfang und zeitliche Staffelung vom Ablauf des Gesamtprojekts und dessen fortwährender Optimierung bestimmt werden.

Bis November 2007 wurden 19 Abbaugenehmigungen erteilt.

Darüber hinaus wurden zahlreiche Änderungsgenehmigungen mit dem Ziel erwirkt, bei Aufrechterhaltung des sicheren Anlagenbetriebes die Betriebskosten zu senken.

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Letzte Aktualisierung: 24.11.2009