(am Beispiel Energiewerke Nord GmbH / Kernkraftwerk Greifswald)

In der ersten, am 30. Juni 1995 erteilten "Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald" wurde sowohl die Stilllegung der Blöcke 1-6 genehmigt als auch der Abbau von Anlagenteilen der Blöcke 1-6.
Ferner wurden sämtliche wesentlichen Rahmenbedingungen mitbeschrieben, die für die folgenden Anträge auf Abbau weiterer Anlagenumfänge die Basis bilden.
Der weitere Abbau von Anlagen und Anlagenteilen wird seither in Schritten beantragt, deren jeweiliger Umfang und zeitliche Staffelung vom Ablauf des Gesamtprojekts und dessen fortwährender Optimierung bestimmt werden.
Bis November 2007 wurden 19 Abbaugenehmigungen erteilt.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Änderungsgenehmigungen mit dem Ziel erwirkt, bei Aufrechterhaltung des sicheren Anlagenbetriebes die Betriebskosten zu senken.