Kontakt  -  Sitemap  -  Impressum

Genehmigung für das Abfalllager

Bild vergrí¸¾íµ²n - bitte klicken
Reaktordruckgefäß Block 5
Bild vergrí¸¾íµ²n - bitte klicken
ZLN - Halle 2 mit 20'Containern

Die "Genehmigung nach § 3 StrlSchV (a.F.) zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen/Abfällen im Zwischenlager Nord (ZLN), Rubenow" vom 20. Februar 1998 in der Fassung der vierten Änderungsgenehmigung erlaubt den Umgang mit radioaktiven Reststoffen/Abfällen in den Hallen 1-7 und im Konditionierungsbereich (Caissons 1 bis 4) des ZLN bis zu einer Gesamtaktivität von 4,5 x 1017 Bq.

Im Einzelnen ist der Umgang wie folgt genehmigt:

1. Für radioaktive Reststoffe/Abfälle aus den Kernkraftwerken Lubmin/Greifswald und Rheinsberg:

Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen/Abfällen

Zerlegung und Konditionierung von radioaktiven Reststoffen/Abfällen sowie Ablieferung radioaktiver Abfälle in ein Endlager einschließlich der mit den Konditionierungen im Zusammenhang stehenden Pufferlagerung von radioaktiven Reststoffen/Abfällen, insbesondere

  • Hochdruckverpressen fester Stoffe
  • Schneiden von Metallen mittels Schrottschere
  • Zerlegung durch Trenn- und Brennschneiden
  • Zerlegung mittels Bandsäge
  • Trocknung feuchter Abfallgebinde
  • Dekontamination radioaktiver Wässer mittels Verdampfer und Entwässerung von Verdampferkonzentraten
  • Verfestigung radioaktiver Abfalle durch Zementierung
  • Zerlegung durch Wasserabrasivsuspensionsstrahl-Verfahren und Wasserabrasivinjektionsstrahl-Verfahren
  • Zerlegung durch Laser-Schneidtechnik
  • Dekontamination mit Strahlverfahren
  • Um-/Verpacken und Sortieren.


Puffer- und Zwischenlagerung von Reststoffen/Abfällen in den Hallen 1-7, die auf Grund ihrer Materialeigenschaften oder der im ZLN herrschenden Lagerbedingungen nicht in Brand gesetzt werden können.

2. Für radioaktive Reststoffe/Abfälle aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren:

Pufferlagerung radioaktiver Reststoffe/Abfälle im Rahmen der Konditionierung

Konditionierung radioaktiver Reststoffe/Abfälle mittels

  • Hochdruckverpressen fester Stoffe
  • Schneiden von Metallen mit einer Schrottschere, mit dem Wasserabrasivsuspensionsstrahl-Verfahren und Wasserabrasivinjektionsstrahl-Verfahren, mit Laser-Schneidtechnik sowie durch Trenn- und Brennschneiden
  • Zerlegung mittels Bandsäge
  • Verfestigung radioaktiver Abfälle durch Zementierung
  • Trocknung von feuchten Abfallgebinden, die bei der Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow entstanden sind
  • Dekontamination von radioaktiven Rohwässern in der Verdampferanlage
  • Entwässerung radioaktiver Verdampferkonzentrate in der Trocknungsanlage FAVORIT
  • Dekontamination mit Strahlverfahren
  • Um-/Verpacken und Sortieren.


Pufferlagerung von Reststoffen/Abfällen in den Hallen 1-7, die auf Grund ihrer Materialeigenschaften oder der im ZLN herrschenden Lagerbedingungen nicht in Brand gesetzt werden können.

Nach oben

3. Für den sonstigen Umgang mit radioaktiven Stoffen im ZLN:

  • Umgang mit radioaktiven Prüfstrahlern und Kalibrierquellen, soweit sie für den Einsatz von Strahlungsmessgeräten notwendig sind
  • Durchführung aller mit den unter Punkt 1 und 2 genehmigten Tätigkeiten verbundenen Handhabungen, einschließlich der Sammlung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von radioaktiven Betriebsabfällen, die ggf. dabei entstehen
  • Lagerung, Reparaturen und wiederkehrende Prüfungen leerer, kontaminierter Behälter zum Transport und zur Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe und kernbrennstoffhaltiger Abfälle,
  • Übernahme, Konditionierung und Beseitigung von festen und flüssigen Betriebsabfällen aus der Lagerung von Kernbrennstoff im Transportbehälterlager des ZLN
  • Abgabe von Rohwässern und Verdampferkonzentraten zur anderweitigen Konditionierung.

Nach oben

Letzte Aktualisierung: 30.11.2010