Die "Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN) in Rubenow" vom 5. November 1999 in der Fassung der vierten Änderungsgenehmigung erlaubt die Aufbewahrung von maximal 80 Transport- und Lagerbehältern der Bauarten CASTOR® 440/84, CASTOR® 440/84mvK (mit verändertem Korb) und CASTOR® KRB MOX mit insgesamt weniger als
für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren.
Das Inventar der Behälter der Bauart CASTOR® 440/84 besteht aus Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen, Regelelement-Brennstoffteilen, umschlossenen plutoniumhaltigen Quellen, uranhaltigen Ionisationskammern sowie sonstigen radioaktiven Stoffen in Form von Absorberelementen, Abschirmelementen und Havarieschutz-Absorbern, Clusterstützrohren und Havarieschutzstreuteilen aus Druckwasserreaktoren der Bauart WWER-440 (Kernkraftwerk Greifswald) und WWER-70 (Kernkraftwerk Rheinsberg).
Das Inventar des Behälters der Bauart CASTOR® 440/84 mvK besteht aus Sonderbrennelementen (geometrisch gestörte, unvollständige, defekte und defektfreie Brennelemente und Regelelement-Brennstoffteile sowie Clusterkassetten und Experimentalkassetten) einschließlich eines Sonderbrennelementes mit "bestrahlten Uranproben fest", unbestrahlten UO2- Pellets und umschlossenen plutoniumhaltigen Quellen sowie sonstigen radioaktiven Stoffen in Form eines Absorberelementes und eines Cluster-Stützrohres sowie Havarieschutzrohren und von Steuer- und Schutzstangen aus dem Druckwasserreaktor der Bauart WWER-70 (Kernkraftwerk Rheinsberg).
Das Inventar der Behälter der Bauart CASTOR® KRB-MOX besteht aus Regelelementbrennstoffteilen und Sonderbrennelementen, die in ihrer Geometrie und Integrität gestört sind.