Kontakt  -  Sitemap  -  Impressum

Das Konzept

Die Planung sieht den vollständigen Abbau des KKR vor (Entlassung aus dem Atomgesetz). Daraus folgt:

  • Abbau aller technischen Einrichtungen.
  • Abbau kontaminierter Gebäudestrukturen.
  • Beseitigung oder Verwertung der dabei anfallenden Abfälle und Reststoffe (Entsorgung).

Warum wird das KKR stillgelegt?

Im Jahre 1986 erreichte das KKR nach 20 Jahren seine projektierte Nutzungsdauer. Rekonstruktionsmaß­nahmen in den Jahren 1986/87 wurden mit der Zielstellung eines befristeten Weiterbetriebes für fünf Jahre durchgeführt. Die vom ehemaligen Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) erteilte Genehmigung für den Leistungsbetrieb war dementsprechend bis zum Ende der Reaktorkampagne 1992 befristet.

Auf Grund von Defiziten zum Sicherheitsstandard nach dem Atomgesetz (AtG) der Bundes­republik Deutschland, die einen Weiterbetrieb ausschlossen, traf der Betreiber im November 1990 die Entscheidung, den Leistungsbetrieb des Blockes endgültig einzustellen und die Anlage stillzulegen.

Wie wird das KKR stillgelegt?

Das Stilllegungskonzept sieht den sofortigen schrittweisen Abbau der Kraftwerksanlage unter Nutzung der im KKR vorliegenden Erfahrungen (Instandhaltung/Rekonstruktion) mit vorwiegend eigenem Personal bis zum Jahr 2012 vor.

Dem sofortigen Abbau wurde gegenüber einem möglichen Sicheren Einschluss der Vorrang gegeben, da

  • die Bauwerksgestaltung (keine Containmentbauweise) einen zu hohen technischen und finanziellen Aufwand für einen Sicheren Einschluss erfordert,
  • die vorhandenen funktionstüchtigen technischen Einrichtungen, z. B. Hebezeuge, bei einem späteren Abbau erneuert werden müssten,
  • das erforderliche sachkundige und erfahrene Personal vorhanden ist.

Nach oben

Ablauf der Stilllegung und des Abbaus

Nachbetrieb 1991 - 2001
Während des Nachbetriebes, der den Zeitraum zwischen der Einstellung des Leistungs­betriebes, d. h. der Elektroenergieerzeugung und der Entfernung des Brennstoffes aus der Kraftwerksanlage umfasst, werden die Voraussetzungen für den Abbau geschaffen.

Restbetrieb 2001 - 2012
In dem nach Abtransport des Brennstoffes verbleibenden Zeitraum des Restbetriebes werden Einrichtungen der Infrastruktur betrieben, die für die Erhaltung des Standortes bis zum Ende des Abbaus erforderlich sind.

Abbau-Etappen
Es ist eine Aufteilung in acht Abbauetappen vorgesehen, um überschaubare Arbeitsab­schnitte bezüglich der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen, des Genehmigungsver­fahrens sowie der praktischen Realisierung zu erhalten.

Im Rahmen der entsprechenden Genehmigungen wird nach folgenden Grundsätzen und zeitlicher Abfolge verfahren:

Abbau außerhalb des Kontrollbereiches (Etappe 1) ab 1995
beinhaltet die Demontage der nicht mehr benötigten maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen des Sekundärkreislaufes (Schwerpunkt Maschinenhaus). Dies erfolgt bei Erhaltung der Ge­bäudesubstanz und der Transport- und Versorgungseinrichtungen, die beim weiteren Abbau des KKR benötigt werden.

Abbau innerhalb des Kontrollbereiches (Etappe 2 - 6) ab 1996
Der schrittweise Abbau der Ausrüstungen beginnt mit den Abbau geringkontaminierter Teile und bis zum Abbau der hoch­kon­taminierten/aktivierten Teile bis zum Abbau des Reaktordruckbehälters.

Abbau der Gebäude (Etappe 7 - 8) bis 2012
beinhaltet den Abbau von kontaminierten Gebäuden/Gebäudestrukturen.

Die abzubauende Gesamtmasse des KKR beträgt ca. 330.000 Tonnen; davon sind ca. 40.000 Tonnen mit radioaktiven Stoffen belastet.

Nach oben

Letzte Aktualisierung: 24.11.2009