Eine wichtige Voraussetzung für die Stilllegung ist die Absicherung der kontinuierlichen Entsorgung aller beim Abbauprozess anfallenden Abfälle und Reststoffe.
Folgende Entsorgungswege wurden und werden genutzt:
* Nach Schließung des ERAM im September 1998 ausschließlich in das ZLN.
Für jedes einzelne Teil wird der Entsorgungsweg lückenlos dokumentiert: