Geringfügig kontaminierte Reststoffe werden in der Anlage „Gerätedekontamination“ mit dem Ziel der Wiederverwertung verarbeitet. Bei der Dekontamination werden radioaktive Stoffe von den Oberflächen der angelieferten Stoffe entfernt. Große oder komplexe Komponenten werden vor der Dekontamination zerlegt. Je nach Art der Bauteile und der Verunreinigung werden unterschiedliche mechanische und chemische Verfahren, beispielweise Dampf- oder Sandstrahlen, Schleifen, Hobeln, Fräsen und Ablaugen, eingesetzt. Diese Arbeiten erfolgen zumeist in lüftungstechnisch abgeschlossenen Stahlkabinen, den sogenannten Caissons, um Kontaminationsausbreitungen auszuschließen.
Zu dekontaminierende Komponenten können in allen gängigen Verpackungen angenommen werden. Die Arbeitshalle ist mit zwei Kränen ausgerüstet. Schwere Komponenten und 20’-Container können über Schienensysteme eingebracht werden.
Folgende Arbeitsplätze stehen zur Verfügung:
Nach der Dekontamination werden die Reststoffe vom Strahlenschutz ausgemessen und, bei Einhaltung der in der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Werte, frei gegeben. Hierdurch kann ein großer Massenanteil der angelieferten Komponenten in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt oder als nicht radioaktiver Abfall entsorgt werden. Nicht freigebbare Materialien können in der Gerätedekontamination weiter zerlegt und für die Konditionierung entsprechend sortiert und verpackt werden.