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Rückbauschritt 8

Bedingt durch die Novellierung der Strahlenschutzordnung in 2001 während des Genehmigungsverfahrens wurden die Antragsunterlagen angepasst und in revidierter Form eingereicht. Die Genehmigung für Schritt 8 wurde am 31.01.2007 erteilt. Diese umfasst


  • den Abbau des aktivierten Biologischen Schildes
  • das Dekontaminieren der Strahlenschutzbereiche
  • das Freimessen der Anlage und
  • die vollständige Beseitigung der Gebäude bis zur „Grünen Wiese".


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Erprobung des Abbaubaggers (mit Meißelhammer) am Teststand

Die Arbeiten zum achten Rückbauschritt begannen mit der Einrichtung eines Teststandes im ausgeräumten Maschinenhaus des MZFR, in dem der Abbau des Biologischen Schildes erprobt wurde.

Der Biologische Schild war ein aus Schwerbeton hoher Dichte hergestellter Abschirmmantel mit ca. 2 m Wandstärke, in welchen der Reaktordruckbehälter eingebettet gewesen war. Für den fernbedienten Abbau der aktivierten inneren Schicht werden im Reaktorgebäude Zerlege- und Verpackungseinrichtungen (Betonbefülleinrichtung) aufgebaut, um die anfallenden Reststoffe direkt sortenrein verpacken zu können.

Beim Rückbau des aktivierten Teils des Biologischen Schildes kommt ein Abbaubagger mit diversen Anbaugeräten fernhantiert zum Einsatz. Teilweise können am Markt verfügbare Zerlegewerkzeuge adaptiert und nach Erprobung eingesetzt werden.

Die weiteren Arbeitsschritte im Reaktorgebäude:

  • Ausbau des aktivierten Betons des Biologischen Schildes,
  • Demontagen und Dekontamination außer Tritium,
  • Ausbau der Tritium-kontaminierten Betonstrukturen.

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Schnittdarstellung auszubauender Strukturen im Reaktorgebäude

Vor dem Abriss der Gebäude müssen sämtliche Oberflächen dekontaminiert werden. Kann die Radioaktivität nicht durch Wischen beseitigt werden, so muss die kontaminierte Schicht abgetragen werden, z. B. durch Fräsen.

Die Dekontamination der Gebäudestrukturen geht Hand in Hand mit umfangreichen radiologischen Messungen: Auswertung von Wischtests und Bohrmehlproben, Direktmessungen der Aktivität und Messungen mit einem Gamma-Spektrometer. Ziel ist die Freimessung aller Gebäude. Dies bedeutet den Nachweis zu erbringen, dass in allen Räumen und sonstigen Gebäudeeinrichtungen die gesetzlich festgelegten Aktivitätsgrenzwerte für frei zugängliche Bereiche unterschritten werden. Erst wenn dieser Nachweis komplett erbracht wurde, können die Gebäude des MZFR aus dem Atomgesetz entlassen und abgerissen werden.


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Betonmassen
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Abfräsen Estrich
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Manuelle Dekon.-Arbeiten
Letzte Aktualisierung: 25.03.2010