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Meldungen Februar 2010

09.02.2010 - Dichtheit an Reserve-Filtern der LAVA-Fortluftanlage wieder hergestellt

Am 20.10.09 wurde bei der wiederkehrenden Prüfung von Reservefiltern in der Fortluftanlage der LAVA festgestellt, dass die Dichtung von zwei Filtern teilweise defekt war. Bis zum Austausch der defekten Filtereinsätze waren zwei andere Filter als Reserve verfügbar. In der Fortluft wurden keine erhöhten Aktivitätsmesswerte gemessen.

Nachdem die Meldepflicht erkannt war, wurde das Ereignis der Aufsichtsbehörde und dem Gutachter gemäß Melderegelung mitgeteilt. Auswirkungen auf die Umgebung, die Anlage und das Personal waren zu keinem Zeitpunkt möglich.

Das Ereignis wurde nach der für WAK gültigen Melderegelung als Normalmeldung (Kategorie N) eingestuft. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Ereignissen (INES) wurde das Ereignis der Stufe 0 (unterhalb der Skala, keine sicherheitstechnische Bedeutung) zugeordnet.

01.02.2010 - Gesamtemissionen des Projekts StiWAK im Dezember 2009
Radionuklide und Aerosole Monatswerte
Bq
Summe 2009
Bq
% der zulässigen
Jahresgrenzwerte
Alpha-Aerosole 1,14*104 2,93*105 0,40
Beta-Aerosole 1,02*106 2,07*107 0,56
Tritium
(Rechenwert)
1,24*109 1,46*1010 0,08
Iod-129 1,40*105 4,40*105 0,44
Iod-131 2,25*105 7,19*105 0,12
Edelgase
(Rechenwert)
8,33*109 1,00*1011 10,00
01.02.2010 - Dosisaufnahme im Projekt StiWAK im Dezember 2009

Im Dezember 2009 haben 426 im Projekt StiWAK überwachte Personen eine Kollektivdosis von 6,66 mSv aufgenommen. Dabei beträgt die mittlere Einzeldosis 0,016 mSv und die maximale Einzeldosis 0,506 mSv.

Zum Vergleich: Der zulässige Jahresgrenzwert für eine beruflich strahlenexponierte Person ist auf 20 mSv festgelegt.

01.02.2010 - Reststoffaufkommen im Projekt StiWAK im Dezember 2009

Im Dezember 2009 hat das Projekt StiWAK 56,7 t feste radioaktive Reststoffe mit einer Aktivität von 6,94*109 Bq Alpha und 1,74*1011 Bq Beta sowie 42,1 t flüssige radioaktive Reststoffe mit einer Aktivität von 3,09*107 Bq Alpha und 4,16*109 Bq Beta an die Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe abgegeben. Nach §29 StrlSchV wurden keine weiteren Reststoffe freigegeben.

Letzte Aktualisierung: 25.03.2010