Als „Abfallprodukt“ bezeichnet man radioaktiven Abfall im verarbeiteten Zustand (ohne Endlagerbehälter).
Ziel bei der Verarbeitung von radioaktiven Abfällen ist es, das Volumen zu reduzieren.Beispiele:
Der „Ablaufplan“ gibt die Arbeits- und Prüfschritte vor, die bei qualitätsgesicherter Verarbeitung von radioaktiven Abfällen auszuführen sind. Dieser Plan wird beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingereicht und dort geprüft, ob durch die Verarbeitung die Endlagerungsbedingungen für das genehmigte Endlager Schacht KONRAD eingehalten werden. Ist dies gewährleistet, wird der Ablaufplan durch das Bundesamt für Strahlenschutz freigegeben.
Als „Ableitung“ bezeichnet man die Abgabe von radioaktiven Stoffen aus Anlagen und Einrichtungen auf dafür vorgesehenen Wegen (Def. § 3 Abs.2 Nr.2 Strahlen-schutzverordnung). Für die Strahlenexpositionen der Bevölkerung aus Ableitungen gelten die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Dosisgrenzwerte.
Ein „Aufpunkt“ ist die Stelle an der wetterabhängig die Abluftfahne der Gebäudeabluft (z.B. aus einem Kamin) auf die Erdoberfläche trifft.