Der „Ablaufplan“ gibt die Arbeits- und Prüfschritte vor, die bei qualitätsgesicherter Verarbeitung von radioaktiven Abfällen auszuführen sind. Dieser Plan wird beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingereicht und dort geprüft, ob durch die Verarbeitung die Endlagerungsbedingungen für das genehmigte Endlager Schacht KONRAD eingehalten werden. Ist dies gewährleistet, wird der Ablaufplan durch das Bundesamt für Strahlenschutz freigegeben.