Informationen der EWN GmbH gemäß § 7c Atomgesetz

Gemäß § 7c des Gesetzes über die friedliche Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) ist die EWN GmbH als Genehmigungsinhaber von kerntechnischen Anlagen verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen, über meldepflichtige Ereignisse* und über (nukleare) Unfälle in den kerntechnischen Anlagen zu informieren.

Im Jahr 2018 gab es ein meldepflichtiges Ereignis.

Im Jahr 2019 verlief der Betrieb aller kerntechnischen Anlagen der EWN bestimmungsgemäß. Es gab keine meldepflichtigen Ereignisse und keine nuklearen Unfälle.

Im Jahr 2020 gab es ein meldepflichtiges Ereignis

Im Jahr 2021 verlief der Betrieb aller kerntechnischen Anlagen der EWN bestimmungsgemäß. Es gab keine meldepflichtigen Ereignisse und keine nuklearen Unfälle.

Im Jahr 2022 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse.

Hier können Sie Informationen zu den Ereignissen erhalten:

* Meldepflichtiges Ereignis: Als meldepflichtiges Ereignis bezeichnet man im Bereich der Kerntechnik ein betriebliches Ereignis (Betriebsstörung oder Störfall) in einer kerntechnischen Anlage, z. B. einem Kernkraftwerk, das aufgrund bestehender Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden zu melden ist (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV). Der Begriff umfasst kleinere und unspektakuläre Unregelmäßigkeiten ebenso wie schwerste Unfälle. (Quelle: https://www.base.bund.de/DE/themen/kt/stoerfallmeldestelle/stoerfallmeldestelle_node.html)

Auf der Homepage des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) kann sich die Öffentlichkeit über alle meldepflichtigen Ereignisse informieren. Dazu stehen Monats- bzw. Jahresberichte zur Verfügung. 

Weiter sind Informationen zum Meldeverfahren in Deutschland und zur Internationalen Bewertungsskala INES vorhanden.