Informationen der EWN GmbH gemäß § 7c Atomgesetz
Gemäß § 7c des Gesetzes über die friedliche Nutzung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) ist die EWN GmbH als Genehmigungsinhaber von kerntechnischen Anlagen verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen, über meldepflichtige Ereignisse* und über (nukleare) Unfälle in den kerntechnischen Anlagen zu informieren.
Im Jahr 2018 gab es ein meldepflichtiges Ereignis.
Im Jahr 2019 verlief der Betrieb aller kerntechnischen Anlagen der EWN bestimmungsgemäß. Es gab keine meldepflichtigen Ereignisse und keine nuklearen Unfälle.
Im Jahr 2020 gab es ein meldepflichtiges Ereignis.
Im Jahr 2021 verlief der Betrieb aller kerntechnischen Anlagen der EWN bestimmungsgemäß. Es gab keine meldepflichtigen Ereignisse und keine nuklearen Unfälle.
Im Jahr 2022 gab es zwei meldepflichtige Ereignisse.
Hier können Sie Informationen zu den Ereignissen erhalten: