Wir planen neben dem Zwischenlager Nord ein neues Lagergebäude als Ersatz für das Transportbehälterlager in Halle 8 des Zwischenlagers Nord.
Hintergrund sind die seit 2011 erhöhten Sicherungsanforderungen für die Lagerung von Castor-Behältern. Alle in Deutschland bestehenden Zwischenlager für Castor-Behälter werden daher angepasst. Für uns resultiert daraus, dass wir neu bauen müssen.
In das Ersatztransportbehälterlager, kurz ESTRAL, werden die bisher in Halle 8 des Zwischenlagers Nord gelagerten 74 Castor-Behälter umgelagert. Weitere Castor-Behälter werden dort nicht eingelagert.
Das ESTRAL befindet sich gegenwärtig in der Planungsphase. Es wird auf dem Gelände der EWN GmbH in Lubmin/Rubenow nordöstlich vom Zwischenlager Nord errichtet.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? ESTRAL-Fragen
Wir haben am 29. Mai 2019 einen Antrag nach § 6 AtG für die Aufbewahrung der 74 Castor-Behälter im ESTRAL bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (seit 01.01.2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz BASE) gestellt. Den Sicherheitsbericht haben wir am 15. September 2020 beim BASE eingereicht und auch die Kurzbeschreibung haben wir im Dezember 2020 übergeben.
Das BASE wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens ESTRAL auf die Umwelt prüfen. Grundlage der Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) ist ein Bericht, den EWN ebenfalls einreicht (UVP-Bericht). Der erforderliche Untersuchungsrahmen wurde nach dem Scopingtermin mit den regionalen Fachbehörden und Umweltverbänden von der Genehmigungsbehörde am 16. Dezember 2019 festgelegt.
Das BASE führt für ESTRAL eine eigene förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach den gesetzlichen Regelungen durch. Gemäß § 6 AtVfV werden Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung und auch der UVP-Bericht öffentlich ausgelegt, die Bürger können Einwendungen schriftlich vorbringen und das BASE führt auf Grundlage der Einwendungen den Erörterungstermin mit den Einwendern durch.
Erst wenn alle erforderlichen Antragsunterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen
nach § 6 Abs. 2 AtG eingereicht und positiv geprüft sind, wird die Genehmigung durch das BASE erteilt.
Für die Errichtung des Lagergebäudes ESTRAL ist neben der atomrechtlichen Genehmigung auch eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich. BASE und Baubehörde stimmen sich fachlich eng ab. Mit dem Bau von ESTRAL wird erst begonnen, wenn die atomrechtliche Genehmigung und die Baugenehmigung vorliegen.
Bereits im Dezember 2017 – mehr als 17 Monate vor der Antragstellung – haben wir unser Vorhaben bekannt gegeben und früh mit der Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. Wir sehen uns in der Pflicht, die Öffentlichkeit und vor allem die Bürger in der unmittelbaren Umgebung offen und transparent zu informieren.
Wir haben die Informationsveranstaltungen für die Bürger, die regelmäßige Information der kommunalen Mandatsträger sowie des Kernenergiebeirats Mecklenburg-Vorpommern und natürlich der Presse seither stets umgesetzt. Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 25 VwVfG) wurde mit der Informationsveranstaltung am 18. Mai 2019 abgeschlossen. Dennoch informieren wir auch weiterhin offen und transparent begleitend zum Projektfortschritt ESTRAL. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist integraler Bestandteil des Projekts.
Weitere Informationen
FAQs mit unseren Antworten auf die häufigsten Fragen
Dokumente zu ESTRAL als PDF
Presse-Archiv mit allen Presseinformationen
Aktuelles-Archiv mit allen unter "Aktuelles" veröffentlichten Meldungen
Umweltmaßnahmen im Rahmen der Errichtung von ESTRAL