Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ESTRAL?

ESTRAL ist das Ersatztransportbehälterlager für die 74 Castor-Behälter aus Halle 8 des ZLN.

Warum wird das ESTRAL gebaut?

Die Sicherungsanforderungen für die Lagerung von Castor-Behältern sind nach 2011 erhöht worden. Alle in Deutschland bestehenden Zwischenlager für Castor-Behälter werden daher angepasst. Für uns resultiert daraus, dass wir neu bauen müssen. Wir planen deshalb, ein freistehendes Lagergebäude als Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) in unmittelbarer Nähe zum ZLN zu errichten.

Wo soll das ESTRAL gebaut werden?

Das ESTRAL wird auf dem Gelände der EWN GmbH in der Gemeinde Rubenow,  nordöstlich vom ZLN (Gemarkung Nonnendorf, Flur 1, Flurstück 58/34), errichtet.

Wann wird das ESTRAL gebaut?

Vor Baubeginn des ESTRAL müssen die atomrechtliche Genehmigung und die Baugenehmigung vorliegen. Wir gehen davon aus, dass das atomrechtliche Genehmigungsverfahren durch das BASE (vormals BfE) mindestens bis Frühjar 2026 dauern wird. Parallel zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren läuft das Baugenehmigungsverfahren. BASE und Baubehörde stimmen sich fachlich eng ab.

Nach Erteilung der Baugenehmigung gehen wir von einer mindestens vierjährigen Bauzeit aus, so dass die Inbetriebnahme des ESTRAL aus heutiger Sicht frühestens Anfang der 30er-Jahre erfolgen kann.

Welche Strahlenbelastung gibt es durch ESTRAL?

Beim Betrieb des ESTRAL gibt es keine Einträge radioaktiver Stoffe in den Boden oder in die angrenzenden Oberflächengewässer und ins Grundwasser. Die Emissionen in die Umgebungsluft und in den umgebenden Landschaftsraum sind so gering, dass sie in der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung in der Umgebung nicht erkennbar sind.

Alle Räume, in denen Kontaminationen auftreten können (z. B. Wartungsbereich, Strahlenschutzlabor im Kontrollbereich, nicht im Lagerbereich), sind an eine aktive Lüftungsanlage angeschlossen. Die Fortluft wird über einen Kamin abgeleitet, überwacht und bilanziert. Die jährliche Exposition für die Ableitungen mit der Luft liegt bei < 0,001 mSv. Einen Beitrag zur jährlichen Gesamtexposition für Ableitungen über den Wasserpfad gibt es nicht. Die jährliche Exposition durch Direktstrahlung aus dem ESTRAL liegt bei < 0,100 mSv. In Summe ergibt sich daraus ein Beitrag für ESTRAL von < 0,101 mSv und für den Gesamtstandort dann eine Exposition von < 0,736 mSv. 

Weitere Informationen zur Exposition am Standort Lubmin/Rubenow finden Sie in unserer aktuellen ESTRAL-Broschüre.

Wie wird die Abluft aus ESTRAL überwacht?

Alle Räume, in denen Kontaminationen auftreten können (z. B. Wartungsbereich, Strahlenschutzlabor im Kontrollbereich), sind an eine aktive Lüftungsanlage angeschlossen. Die Fortluft wird über einen Kamin abgeleitet, überwacht und bilanziert. Die jährliche Exposition für die Ableitungen mit der Luft liegt bei < 0,001 mSv. Im Lagerbereich kann keine Kontamination auftreten. Die Castor-Behälter werden auf ihre Dichtheit kontrolliert und zusätzlich wird die Luft am Anlagenzaun auf Radioaktivität überwacht.

Wie lange ist die Lagerung im ESTRAL geplant?

Die Aufbewahrungsdauer für Castor-Behälter ist auf 40 Jahre ab Verschluss des jeweiligen Castor-Behälters beschränkt, so wie es entsprechend der Leitlinien der Entsorgungskommission (ESK) zur trockenen Zwischenlagerung und derzeitiger Nachweisführung Genehmigungspraxis ist. Von den 74 Castor-Behältern wurde der erste in 1996 verschlossen, der letzte in 2011. Wir beantragen eine 40-jährige Aufbewahrungsdauer je Castor-Behälter, beginnend mit dem jeweiligen Verschlussdatum.

Was passiert, wenn das Endlager nicht rechtzeitig zur Verfügung steht?

Die Standortsuche und die Errichtung eines Endlagers am festgelegten Standort ist Aufgabe des Bundes. Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) soll bis 2031 der Standort feststehen, an dem das Endlager errichtet werden soll. Wann das Endlager dann tatsächlich verfügbar ist, kann zurzeit nicht sicher beurteilt werden. Damit kann eine zeitliche Lücke zwischen dem Ende der beantragten Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren ab dem Verschluss des jeweiligen Behälters und der Inbetriebnahme eines Endlagers entstehen.

Auch die Entsorgungskommission (ESK) erkennt in den „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“, dass die bis zur Verfügbarkeit eines Endlagers konkret benötigte Lagerdauer zurzeit noch nicht benannt werden kann. Trotzdem zieht die ESK den bisherigen, allen in Deutschland erteilten Zwischenlagergenehmigungen zu Grunde liegenden Zeitraum von 40 Jahren als geeigneten Maßstab für die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren heran. Hierbei können die für diesen Aufbewahrungszeitraum bereits vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Für einen längeren Lagerzeitraum müssten neue Nachweise (Langzeitverhalten der Inventare und der Werkstoffe im Castor-Behälter) erbracht werden, die jetzt noch nicht vorliegen. Entsprechende Forschungsarbeiten laufen bereits, die Ergebnisse liegen aber noch nicht valide vor. Daher haben wir für ESTRAL eine Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren beantragt, die nach aktuellem Regelwerk und derzeitiger Nachweisführung genehmigungsfähig ist.

Aus unserer Verpflichtung gegenüber den Bürgern stellen wir uns aber offen der Diskussion zu einer möglicherweise verlängerten Zwischenlagerung und werden uns auch an der Forschung zu einer verlängerten Zwischenlagerung beteiligen. Die Prüfung der Forschungsergebnisse ist dann Aufgabe der Genehmigungsbehörde.

Kann ein Castor-Behälter undicht werden?

Aufgrund der Langzeitbeständigkeit und der hohen Korrosionsresistenz der Deckeldichtungen ist das Auftreten einer Undichtheit an Castor-Behältern äußerst unwahrscheinlich. Bisher ist weder an den 74 Castor-Behältern in Halle 8 des ZLN noch an einem der mehr als 1200 in Deutschland zwischengelagerten Castor-Behälter weder am Primär- noch am Sekundärdeckel ein Nachlassen der Dichtheit aufgetreten. 

Sollte dennoch der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass das Doppeldeckeldichtsystem des Castor-Behälters repariert werden muss, gibt es ein bewährtes Reparaturkonzept, das geprüft und bundesweit für alle Castor-Zwischenlager, auch für Halle 8 des ZLN, genehmigt ist. Durch das Aufschweißen eines sogenannten Fügedeckels über das gesamte Deckelsystem kann - ohne Öffnen des Primärdeckels - das Doppeldeckeldichtsystem wiederhergestellt werden.

Welche Störfälle haben Sie für ESTRAL berücksichtigt?

Gemäß den „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ der ESK werden alle Ereignisse untersucht, die das ESTRAL selbst oder die aufbewahrten radioaktiven Inventare beeinträchtigen könnten.

Bei den Ereignissen wird unterschieden zwischen Einwirkungen von innen und Einwirkungen von außen.

Einwirkungen von innen (EVI) sind:

  • Mechanische Einwirkungen durch Absturz oder Kollision eines Castor-Behälters oder Herabstürzen schwerer Lasten
  • Thermische Einwirkungen durch Brand

Einwirkungen von außen (EVA) sind:

  • Sturm, Regen, Schneefall, Frost, Blitzschlag
  • Hochwasser, Erdrutsch und Erdbeben
  • Wechselwirkungen mit benachbarten kerntechnischen Anlagen
  • Einwirkungen schädlicher Stoffe
  • Druckwellen aufgrund chemischer Reaktionen
  • Von außen übergreifende Brände
  • Bergschäden
  • Flugzeugabsturz (zufälliger Absturz eines schnellfliegenden Militärflugzeugs)

Diese Einwirkungen wurden einzeln betrachtet und die möglichen Auswirkungen für jedes Ereignis ermittelt. Abgesehen vom Flugzeugabsturz führt keines der Ereignisse zu Freisetzungen in die Umgebung.

Der zufällige Absturz eines schnellfliegenden Militärflugzeugs führt zu einer effektiven Dosis von weniger als 0,01 mSv für Einzelpersonen der Bevölkerung an der ungünstigsten Einwirkungsstelle in der Umgebung des ESTRAL. Dieses Ereignis ist aufgrund seiner geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als auslegungsüberschreitend zu bewerten. Der für auslegungsüberschreitende Ereignisse heranzuziehende Dosiswert von 100 mSv für die Evakuierung gemäß Notfall-Dosiswerte-Verordnung wird bei Weitem unterschritten. Deshalb sind frühe Notfallschutzmaßnahmen in keinem Fall erforderlich.

Ist ESTRAL gegen Terror und Sabotage geschützt?

Die Genehmigungsbehörde prüft auch, ob das ESTRAL hinreichend gegen Terror- und Sabotageakte (z. B. einen absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz) geschützt ist. Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge von radioaktiven Stoffen oder erheblicher Strahlung muss auch dann ausgeschlossen sein. 

Dies wird durch ein Zusammenwirken von staatlichen Schutzmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen des Betreibers erreicht (sogenanntes integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept). Die von der EWN umzusetzenden Sicherungsmaßnahmen für das ESTRAL werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt. Diese Sicherungsmaßnahmen sind eng mit den staatlichen Schutzmaßnahmen verzahnt. 

Ist im ESTRAL eine Heiße Zelle erforderlich?

Nein. Erst wenn die genehmigungsrechtlichen oder technischen Vorgaben für das Reparaturkonzept des Doppeldeckeldichtsystems in Deutschland grundlegend geändert würden und ein Öffnen des Primärdeckels möglich sein muss, wäre eine Heiße Zelle erforderlich. Diese ist daher nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags für ESTRAL. 

Für weitere Informationen haben wir die Broschüre "Heiße Zelle im ESTRAL?" veröffentlicht.

Nimmt EWN bei den Planungen Rücksicht auf die Bürger?

In den seit Dezember 2017 zahlreich geführten Gesprächen und Diskussionen mit den Bürgern und Vertretern der Gemeinden und des Landkreises haben sich einige Punkte als besonders bedeutsam herausgestellt. Diese Anregungen haben wir entweder bereits berücksichtigt und im Planungsprozess umgesetzt oder wir prüfen derzeit noch die Umsetzbarkeit im Rahmen der noch ausstehenden Planung.

Was wird getan, um den Blick aus Richtung Osten auf ESTRAL zu gestalten?

Für die Sichtachse von Spandowerhagen auf das ESTRAL wurden Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, die den optischen Eindruck des Gebäudes minimieren oder optisch kompensieren. Die wichtigsten Informationen zu diesen Maßnahmen haben wir Ihnen auf der Seite Umweltmaßnahmen zusammengestellt.

Welche Auswirkungen gibt es in der Bauphase von ESTRAL?

Die bau- und betriebsbedingten Auswirkungen des ESTRAL sind Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In diesem Rahmen werden alle möglichen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere Emissionen von Schall und Luftschadstoffen, beim Bau des ESTRAL sowie Emissionen radioaktiver Stoffe während des Betriebes des ESTRAL bewertet.

Die baubedingten Belastungen durch Maschinen und Baustellenfahrzeuge sind in jedem Fall zeitlich begrenzt und werden möglichst gering gehalten. Die Lärm- und Staubquellen werden analysiert und Maßnahmen auf der Baustelle festgelegt und umgesetzt, die die Belastungen in der Umgebung vermeiden oder verringern.

Auf Basis eines Bauzeitenplans wurde unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Diese prognostiziert, dass für Gebiete, in denen Wohnbebauung überwiegt, in bestimmten Bauphasen tagsüber Richtwertüberschreitungen von maximal 1 dB möglich sind. Nur bei Großbetonagen (Fertigung von Bodenplatte und Dachdecke) und gleichzeitiger Bohrpfahlgründung sind kurzzeitige Richtwertüberschreitungen von maximal 2 dB möglich. 

Nachts erfolgen mit Ausnahme der Großbetonagen keine Arbeiten. Bei diesen seltenen nächtlichen Arbeiten finden lärmintensivere Tätigkeiten bis maximal 23 Uhr statt. Hierbei können die Richtwerte kurzzeitig um 3 dB bis höchstens  5 dB überschritten werden. Die möglichen Überschreitungen sind jedoch zu keiner Zeit gesundheitsgefährdend. 

Zur Überwachung und Minderung der tatsächlichen Schallimmissionen wird ein Lärmschutzkonzept umgesetzt. So werden effiziente Verfahren (z. B. lokale Schallabschirmung) zur Lärmminderung eingesetzt. Darüber hinaus werden die betroffenen Anwohner vorab über geräuschintensive Baumaßnahmen informiert. Es wird rechtzeitig eine Kontaktperson benannt, an die sich Betroffene wenden können. Zusätzlich erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Baulärmsituation.

Weitere Ausführungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens finden Sie auf den Seiten 16 bis 17 und 18 bis 19 in unserer ESTRAL-Broschüre.

Ist der zusätzliche Verkehr, vor allem in der Bauphase, eine zusätzliche Belastung für Spandowerhagen?

Der Zufahrtsweg für die Bauphase und den späteren Betrieb ist so gewählt worden, dass der ESTRAL-Standort ausschließlich von Westen entlang des alten EWN-Maschinenhauses angefahren wird. Eine Zufahrt von Osten her, die die nahe gelegene Gemeinde Spandowerhagen zusätzlich belasten würde, haben wir im Interesse der dortigen Anwohner verworfen.

Für den Abtransport des anfallenden Bodenaushubs von ca. 21.500 m³ im Rahmen des Oberbodenabtrags und der Bohrpfahlherstellung sind ca. 2.150 LKW-Fahrten nötig. Das Volumen des anzuliefernden Erdmaterials beträgt, abzüglich des wiederverwendeten Materials, ca. 52.000 m³. Daraus ergeben sich weitere ca. 5.200 LKW-Fahrten. Die Angaben zu den Fahrten berücksichtigen jeweils Leer- und Lastfahrten.

Verhindert ESTRAL die Nutzung des Industriegebietes "Lubminer Heide"?

Der Standort des ESTRAL wurde so gewählt, dass das Lager für Castor-Behälter nicht im Zentrum des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets Lubminer Heide errichtet wird, sondern – von der Hauptstraße nicht sichtbar – in die Nähe des ZLN. Das ZLN selbst muss noch bis in die 2060er Jahre für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle betrieben werden. ESTRAL und ZLN gehören wie die geplanten Anlagen BBZ (Betonbearbeitungszentrum) zum sogenannten nuklearen Reststandort, der auf eine möglichst kleine zusammenhängende Fläche konzentriert werden soll.

Was passiert mit Halle 8 des ZLN – Wie wird sie nachgenutzt?

Nach Abschluss der Umlagerung aller Castor-Behälter soll die Halle 8 wie die Hallen 1-7 des ZLN für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen genutzt werden. Aufgrund des mehrjährigen Genehmigungsverfahrens, der Dauer für die Errichtung von ESTRAL sowie die ca. zwei Jahre dauernde Umlagerung wird die Nachnutzung der Halle 8 nicht vor Mitte der 30er-Jahre möglich sein. Dafür ist dann ein Antrag nach dem Strahlenschutzgesetz zu stellen.

Kommen mehr Castor-Behälter nach Lubmin?

Nein. Der Lagerbereich im ESTRAL ist so ausgelegt, dass nur die bisher in Halle 8 des ZLN aufbewahrten 74 Castor-Behälter eingelagert werden können. Die Einlagerung weiterer Castor-Behälter oder eine Erhöhung des Inventars ist damit von vornherein ausgeschlossen. Aufgrund des Abklingverhaltens der Inventare während der bisherigen Lagerdauer liegen die Antragswerte für das Gesamt-Aktivitätsinventar und die Gesamt-Wärmeleistung unter den bisher für Halle 8 des ZLN genehmigten Werten.

Was passiert mit den Castor-Behältern bis zur Umlagerung in das ESTRAL?

Die 74 Castor-Behälter, die derzeit in Halle 8 des ZLN aufbewahrt werden, verbleiben dort, bis die Umlagerung in das ESTRAL erfolgen kann. Unter Berücksichtigung der veränderten Sicherheitslage haben wir für diese Übergangszeit eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in Halle 8 ergriffen, so dass der Schutz der Castor-Behälter auch gegenwärtig gewährleistet ist.