Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg
Das Rückbauprojekt sieht den sofortigen schrittweisen Abbau der Kraftwerksanlage unter Nutzung der im Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) vorliegenden Erfahrungen in Instandhaltung und Rekonstruktion mit vorwiegend eigenem Personal vor.
Das heißt:
- Abbau aller technischen Einrichtungen
- Abbau kontaminierter Gebäudestrukturen
- Abbruch der Gebäude nach Entlassung aus dem Atomgesetz
- Beseitigung oder Verwertung der dabei anfallenden Abfälle und Reststoffe (Entsorgung).
Dem sofortigen Abbau der kerntechnischen Anlage wurde gegenüber einem möglichen Sicheren Einschluss der Vorrang gegeben, da die Bauwerksgestaltung (keine Containmentbauweise) einen zu hohen technischen und finanziellen Aufwand für einen Sicheren Einschluss erfordert, die vorhandenen funktionstüchtigen technischen Einrichtungen, z. B. Hebezeuge, bei einem späteren Abbau erneuert werden müssten und das erforderliche sachkundige und erfahrene Personal bei Abschaltung der Anlage vorhanden ist.
Anfang der neunziger Jahre wurden der Antrag zur Stilllegung und Abbau des KKW Rheinsberg erarbeitet, eine Kosten- und Zeitschätzung aller notwenigen Arbeiten erstellt und mit dem Gesellschafter abgestimmt.
Im April 1995 erteilte die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg die Genehmigung für die Stilllegung und den Teilabbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg. Unmittelbar danach erfolgte der Beginn des Rückbaus der kerntechnischen Anlage.