Zwischenlagerung

Da in Deutschland zurzeit kein Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung steht, müssen radioaktive Abfälle sicher zwischengelagert werden. Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken, von Forschungsreaktoren und anderen nuklearen Forschungseinrichtungen sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager deshalb zeitlich begrenzt zwischenzulagern.

Eine bekannte Klassifizierung der radioaktiven Materialien erfolgt nach der Aktivität:

  • schwachradioaktive Materialien
  • mittelradioaktive Materialien und 
  • hochradioaktive Materialien.

Entsprechend dem Ziel der späteren Endlagerung werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland auch in folgende zwei Gruppen unterschieden:

  • Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die in der Schachtanlage Konrad endgelagert werden sollen, und
  • Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente, für die noch kein Endlagerstandort ausgewählt wurde.

Entsprechend dieser Einteilungen werden verschiedene Zwischenlager errichtet und sind genehmigt. Bei den Unternehmen der EWN-Gruppe sind Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Materialien an den Standorten Lubmin, Karlsruhe und Jülich, in Lubmin und Jülich auch Zwischenlager für hochradioaktive Materialien vorhanden.

Wir setzen Maßstäbe.
Mit Sicherheit.

Das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE) ist nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) die zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und kernbrennstoffhaltigen Abfällen in zentralen und dezentralen Zwischenlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle. Die Aufsicht über die genehmigten Anlagen liegt bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden für die Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sind die zuständigen Behörden des Landes, in dem das Lager liegt. Diese Zwischenlager besitzen eine Genehmigung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Materialien.

Besonderheiten bei der Zwischenlagerung von radioaktiven Materialien

Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen. Kernbrennstoffe dürfen nur dann gelagert werden, wenn eine Lagergenehmigung nach § 6 AtG vorliegt oder sie in einer nach § 7 AtG genehmigten Anlage wie einem Kernkraftwerk eingesetzt werden. In Situationen, in denen solche Genehmigungen nicht vorliegen, sorgt der Staat zum Schutz der Bevölkerung für die sichere Verwahrung dieser Stoffe. Dieser Fall kann eintreten, wenn zum Beispiel Kernbrennstoffe gefunden oder bei Grenzkontrollen sichergestellt werden. Die zuständige Behörde für die staatliche Verwahrung nach § 5 AtG ist das BASE. Um für einen Notfall gerüstet zu sein, sind im Zwischenlager Nord bei Lubmin Lagerflächen angemietet. Dort könnten kleinere Mengen an Kernbrennstoffen verwahrt werden. Dabei handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.

Landessammelstellen

Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den Bundesländern unterhalten werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten.

Im Zwischenlager in Lubmin befinden sich die Landessammelstellen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, im Zwischenlager in Jülich die des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und im Zwischenlager Karlsruhe die des Bundeslandes Baden-Württemberg. 

In den Unternehmen der EWN-Gruppe werden verschiedene Arten von radioaktiven Stoffen in Zwischenlagern gelagert. An den Standorten Lubmin, Karlsruhe und Jülich stehen deshalb zu diesem Zweck unterschiedliche Zwischenlager zur Verfügung.

  • EWN Zwischenlager Nord - Abfalllager
  • EWN Zwischenlager Nord - Transportbehälterlager
  • JEN Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Materialien
  • JEN AVR-Reaktor-Behälterlager 
  • JEN Behälterlager für die AVR-Brennelemente
  • KTE Lager für schwachradioaktive Abfälle
  • KTE Lager für mittelradioaktive Abfälle