Was ist die ZLH?

ZLH steht für Zerlegehalle. Damit ist eine neue Anlage an unserem Standort gemeint, in der wir Großkomponenten und Anlagenteile bearbeiten, konditionieren und endlagergerecht verpacken können. 

Warum wird die ZLH gebaut?

Die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Bearbeitung und Konditionierung radioaktiver Reststoffe sind für die Zerlegung von Großkomponenten nicht ausreichend.

Wo wird die ZLH gebaut?

Am Standort Lubmin im östlichen Bereich des Geländes der EWN wird die ZLH mit ZDW und ZAW einen neuen Gebäudekomplex bilden.

Wann ist die ZLH fertig?

Die Errichtung der ZLH soll nach aktuellem Stand im letzten Quartal 2024 abgeschlossen werden, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant.

Was wird in der ZLH zerlegt?

Großkomponenten KGR und KKR

  • Dampferzeuger der Blöcke 1, 2, 3, und 4
  • Reaktordruckgefäße der Blöcke 1, 2 und 5 des KGR und Reaktordruckbehälter des KKR
  • Reaktordruckgefäße der Blöcke 3 und 4, jeweils mit Reaktorschacht und Schachtboden
  • Reaktorschacht des Blockes 5
  • Schachtboden des Blockes 5
  • Kassettenkörbe der Blöcke 3, 4, und 5
  • Schutzrohrblöcke der Blöcke 3, 4,und 5

Teile KGR und KKR

  • Bodenplatten der Schutzrohrblöcke der Blöcke 1 und 2
  • Bodenplatten der Kassettenkörbe der Blöcke 1 und 2
  • Bodenplatten der Schachtböden 1 und 2
  • Segmente der Ringwasserbehälter der Blöcke 1, 2, 3 und 4
  • Corebauteile der KKR
  • Corebauteile de KGR

Des Weiteren müssen nachfolgende bereits zerlegte und in Stahl- und Betoncontainern verpackte Abfälle ggf. nachzerlegt und in endlagerfähige Behälter umverpackt werden:

  • ders SRB der Blöcke 1 und 2
  • der KK der Blöcke 1 und 2
  • der RS der Blöcke 1 und 2
  • der SB der Blöcke 1 und 2
  • aus der Entsorgung der Schachtläger des KGR
  • sowie sonstige Abfälle

Was passiert mit den zerlegten Komponenten?

Bei der Bearbeitung radioaktiver Reststoffe wird das Ziel verfolgt, den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen zu gewährleisten und die größtmöglichen Massen unter Beachtung des ALARA-Prinzips und Abwägung des Aufwand/Nutzenprinzips der uneingeschränkten Freigabe oder der zweckgerichteten Freigabe nach StrlSchV zuzuführen. Bei der Bearbeitung anfallende radioaktive Abfälle werden endlagerfähig verpackt.