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Info-Broschüre 40+
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Auf dieser Seite finden Sie Infos zum Aufbau der Castor-Behälter, zu Castor-Bauarten und Inventaren, zur derzeit genehmigten Aufbewahrung über 40 Jahre und zur verlängerten Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus (kurz 40+). Antworten auf häufige Fragen zur verlängerten Zwischenlagerung finden Sie hier.
Hochradioaktive Abfälle sind zum einen die Brennelemente und zum anderen die Materialien aus der Wiederaufarbeitung. Beiden ist gemeinsam, dass sie infolge ihres radioaktiven Zerfalls Wärme entwickeln. Deshalb nennt man sie auch wärmeentwickelnde Abfälle. Hochradioaktive Abfälle machen weniger als 5 Prozent des Volumens aller radioaktiven Abfälle aus, enthalten allerdings 99 Prozent der Radioaktivität.
In Deutschland ist die trockene Zwischenlagerung in Castor-Behältern der Standard für die Aufbewahrung wärmeentwickelnder Abfälle bis zur Endlagerung. Bei der trockenen Zwischenlagerung sind keine aktiven Maßnahmen, Systeme oder Einrichtungen für den sicheren Einschluss des radioaktiven Inventars erforderlich. Die Einhaltung der Schutzziele (Abschirmung, Dichtheit, Wärmeabfuhr Unterkritikalität) ist durch die Konstruktion der Castor-Behälter passiv gewährleistet. Das System ist inhärent sicher.
In der Halle 8 des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord werden die hochradioaktiven Abfälle aus dem früheren Betrieb der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg sowie anderen kerntechnischen Einrichtungen des Bundes zwischengelagert.
Da die Sicherungsanforderungen für die Lagerung von Castor-Behältern nach 2011 erhöht wurden, werden wir ein freistehendes Lagergebäude als Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) in unmittelbarer Nähe zum ZLN errichten. Die bisher in Halle 8 des Zwischenlagers Nord gelagerten 74 Castor-Behälter werden dann in das Ersatztransportbehälterlager, kurz ESTRAL, umgelagert.
Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle darf nur so lange erfolgen, bis ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bereitsteht (siehe §6 AtG). Die Aufbewahrungsdauer für Castor-Behälter ist auf 40 Jahre ab Verschluss des jeweiligen Castor-Behälters beschränkt, so wie es entsprechend der Leitlinien der Entsorgungskommission (ESK) zur trockenen Zwischenlagerung und derzeitiger Nachweisführung Genehmigungspraxis ist. Von den 74 Castor-Behältern wurde der erste in 1996 verschlossen, der letzte in 2011.
Langfristig sieht der Gesetzgeber vor, den hochradioaktiven Abfall einem Bundesendlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zuzuführen. Zurzeit läuft das Suchverfahren für dieses Endlager und der Standort soll gemäß Standortauswahlgesetz frühestens 2031 feststehen.
Aktuelle Planungen zeigen, dass sich dieser Termin noch nach hinten verschieben wird. Neuere Betrachtungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gehen davon aus, dass die Standortentscheidung 2046 oder sogar erst 2068 feststehen könnte.
Für die Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers sind nach früheren Planungen mehrere Jahrzehnte einzuplanen. Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung aller Abfälle ist dann vom gewählten Endlagerkonzept abhängig und wird wahrscheinlich ebenfalls Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Wann alle hochradioaktiven Abfälle vom EWN-Standort an ein Endlager abgeliefert werden können, ist deshalb offen. Die Aufbewahrung kann demzufolge bis zum Jahr 2100 oder darüber hinaus (2100+X) erforderlich sein.
Deshalb ist eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer weit über 40 Jahre hinaus erforderlich (kurz 40+). In einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung ist die Sicherheit der Zwischenlagerung bis 2100+X hinaus nachzuweisen und nach dem jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen.
Dokumente zu 40+ als PDF
Aktuelles-Archiv mit allen unter "Aktuelles" veröffentlichten Meldungen zu 40+