Auf dieser Seite finden Sie Infos zum Aufbau der Castor-Behälter, zu Castor-Bauarten und Inventaren, zur derzeit genehmigten Aufbewahrung über 40 Jahre und zur verlängerten Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus. Antworten auf häufige Fragen zur verlängerten Zwischenlagerung finden Sie hier.
Was sind hochradioaktive Abfälle?
Hochradioaktive Abfälle sind zum einen die Brennelemente und zum anderen die Materialien aus der Wiederaufarbeitung. Beiden ist gemeinsam, dass sie infolge ihres radioaktiven Zerfalls Wärme entwickeln. Deshalb nennt man sie auch wärmeentwickelnde Abfälle. Hochradioaktive Abfälle machen weniger als 5 % des Volumens aller radioaktiven Abfälle aus, enthalten allerdings 99 % der Radioaktivität.
In Deutschland ist die trockene Zwischenlagerung in Castor-Behältern der Standard für die Aufbewahrung wärmeentwickelnder Abfälle bis zur Endlagerung. Bei der trockenen Zwischenlagerung sind keine aktiven Maßnahmen, Systeme oder Einrichtungen für den sicheren Einschluss des radioaktiven Inventars erforderlich. Die Einhaltung der Schutzziele (Abschirmung, Dichtheit, Wärmeabfuhr Unterkritikalität) ist durch die Konstruktion der Castor-Behälter passiv gewährleistet. Das System ist inhärent sicher.
In der Halle 8 des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord werden die hochradioaktiven Abfälle aus dem früheren Betrieb der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg sowie anderen kerntechnischen Einrichtungen des Bundes zwischengelagert.
Da die Sicherungsanforderungen für die Lagerung von Castor-Behältern nach 2011 erhöht wurden, werden wir ein freistehendes Lagergebäude als Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) in unmittelbarer Nähe zum ZLN errichten. Die bisher in Halle 8 des Zwischenlagers Nord gelagerten 74 Castor-Behälter werden dann in das Ersatztransportbehälterlager, kurz ESTRAL, umgelagert.
Die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle darf nur so lange erfolgen, bis ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bereitsteht (siehe §6 AtG).
Langfristig sieht der Gesetzgeber vor, den hochradioaktiven Abfall einem Bundesendlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zuzuführen. Zurzeit läuft das Suchverfahren für dieses Endlager und der Standort soll gemäß Standortauswahlgesetz frühestens 2031 feststehen.
Aktuelle Planungen zeigen, dass sich dieser Termin noch nach hinten verschieben wird. Neuere Betrachtungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gehen davon aus, dass die Standortentscheidung 2046 oder sogar erst 2068 feststehen könnte.
Für die Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers sind nach früheren Planungen mindestens 20 Jahre einzuplanen. Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung aller Abfälle ist dann vom gewählten Endlagerkonzept abhängig. Wann alle hochradioaktiven Abfälle vom EWN-Standort an ein Endlager abgeliefert werden können, ist deshalb offen.
Im Ergebnis ist deshalb bundesweit in allen Zwischenlagern eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer über 40 Jahre hinaus erforderlich. In atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung ist die Sicherheit der Zwischenlagerung über 40 Jahre hinaus nachzuweisen und nach dem jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen. In jedem Fall ist in allen Zwischenlagern bundesweit eine Verlängerung der derzeit genehmigten Aufbewahrungsdauer für jeden Castor-Behälter von 40 Jahren ab Verschluss hinaus erforderlich. In neuen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für jedes Zwischenlager ist dann die Sicherheit der Castor-Behälter für die verlängerte Zwischenlagerung nachzuweisen und nach dem jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüfen zu lassen.
Für viele Komponenten des Castors und bestimmte Inventare zeigen die bisherigen Untersuchungen, dass die Nachweisführung für die sichere Aufbewahrung für 40 Jahre auch darüber hinaus trägt und kein weiterer Forschungsbedarf besteht.
Es lässt sich also schon heute konkret einschätzen, für welche Komponenten des Castor-Behälters und Materialeigenschaften des Inventars neue wissenschaftliche Untersuchungen für die Nachweise zur Einhaltung der Schutzziele über 40 Jahre hinaus erbracht werden müssen.
Die EWN hat mit einem Forschungsprogramm zu den Inventaren begonnen und steht in kontinuierlichem Austausch mit nationalen und internationalen Experten. Neueste Erkenntnisse aus verschiedenen Forschungs- und Demonstrationsprogrammen mit beladenen Behältern und Brennelementen fließen so in das Forschungsprogramm ein.
Darüber hinaus haben die EWN GmbH und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH eine Kooperation in Forschungsvorhaben zu den Behältern vereinbart.
Diese Forschungsvorhaben sollen jene Fragen beantworten, die für den Nachweis zur Einhaltung der Schutzziele erforderlich sind.
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