Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Regeln müssen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen der EWN-Gruppe als Unternehmen der öffentlichen Hand. Unsere Unternehmenskultur ist auf Offenheit, Integrität, Ethik, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit ausgerichtet.
Die EWN-Gruppe bekennt sich zu den Grundsätzen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes und hat deshalb Systeme für das Compliance-Management inkl. Korruptionsprävention eingeführt.
In allen Unternehmen der EWN-Gruppe wird Korruption, also Bestechung und Bestechlichkeit, in keiner Form geduldet. Korruption gefährdet demokratische Prozesse, benachteiligt, verschwendet Steuergelder und beschädigt das Ansehen von Organisationen und Institutionen. Im Sinne eines fairen Miteinanders erwarten wir daher von unseren Geschäftskontakten, dass auch sie sich gesetzeskonform verhalten.
Unsere Beschäftigten sind Amtsträger. Sie dürfen daher grundsätzlich keine Zuwendungen jeglicher Art (Belohnungen, Geschenke, Gutscheine etc.) in Bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung. Unsere Beschäftigten sind verpflichtet, solche Vorgänge zu melden. Dabei werden Daten zur Zuwendung und der gebenden/schenkenden Person für eine weitere Prüfung erfasst. Hinweis: Bereits das Anbieten, Versprechen oder Gewähren derartiger Vorteile kann strafbar sein.
Mitarbeitende und Dritte haben die Möglichkeit sich an verschiedene Stellen der EWN-Gruppe zu wenden. Dabei helfen Hinweispersonen die einen Missstand melden maßgeblich dabei, gesellschaftliche, rechtsstaatliche und damit auch unsere Werte zu bewahren. Ebenso tragen sie damit auch zum Erfolg unserer Unternehmensgruppe und der Förderung des Vertrauens der Öffentlichkeit bei.
Die Ombudsstelle der EWN-Gruppe wird über die Rechtsanwaltsgesellschaft ECOVIS ERP GmbH & Co KG (Berlin) angeboten. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Das entsprechende Meldeverfahren ist verschlüsselt und passwortgeschützt, so befindet sich Ihre Meldung immer in sicheren Händen.
Hier geht es zur Ombudsstelle der EWN-Gruppe
Unser Unternehmen hat zudem eine interne Meldestelle für die vertrauliche Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen auf Rechtsverstöße entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
So gehen wir vor: Nach Eingang eines Hinweises nimmt die interne Meldestelle, vertreten durch den Leiter der Innenrevision, eine erste Bewertung vor. Das Verfahren wird gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes durchgeführt. Jede Form der Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis auf einen Rechtsverstoß geben, ist dabei – unabhängig vom Ausgang der sich anschließenden Prüfung – unzulässig und wird als eigener Verstoß verfolgt werden. Meldungen werden auf Wunsch auch nach dem Eingang der Meldung, also während des gesamten Prüfprozesses, anonym behandelt.
Hinweispersonen können sich hier an die interne Hinweisgeberstelle wenden.
Hinweis: Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht neben einer internen Meldestelle auch die Möglichkeit einer externen Meldestelle vor. Dieser Anforderung wurde mit der Externen Meldestelle des Bundes Rechnung getragen.
Weitere Informationen zur Externen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.