Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg

Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg

Das Rückbauprojekt sieht den sofortigen schrittweisen Abbau der Kraftwerksanlage unter Nutzung der im Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) inzwischen vorliegenden Erfahrungen in den Bereichen Demontage, Konditionierung und Entsorgung einerseits, sowie Instandhaltung und Rekonstruktion andererseits vor. 

Anfang der neunziger Jahre wurde der Antrag zur Stilllegung und Abbau des KKW Rheinsberg erarbeitet und eine Kosten- und Zeitschätzung aller notwendigen Arbeiten erstellt.

Im April 1995 erteilte die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg die Genehmigung für die Stilllegung und den Teilabbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg. Unmittelbar danach erfolgte der Beginn des Rückbaus der kerntechnischen Anlage.

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Info-Broschüre zum
Rückbau des KKR

Ablauf der Stilllegung und des Abbaus

Folgende Maßnahmen wurden bisher durchgeführt:

  • Demontage der nicht mehr benötigten maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen des Sekundärkreislaufes (Schwerpunkt Maschinenhaus)
  • Erhaltung der Gebäudesubstanz einschließlich der Transport- und Versorgungseinrichtungen zur Nutzung beim weiteren Abbau des KKR
  • Schrittweiser Abbau der Ausrüstungen Kontrollbereich (Ausrüstungen des Primärkreislaufs, Ausrüstungen der Speziellen Wasseraufbereitung und der Schmutzigen Außenbehälteranlage)
  • Abtransport des Kernbrennstoffes und von Corebauteilen in das ZLN
  • Demontage aktivierter Komponenten und des Reaktordruckbehälters als Komplettbauteil
  • Demontage der Ausrüstungen der Heißen Zelle
  • Demontage der Ausrüstungen und Rückbau der Gebäude auf dem Gelände des Lagers für feste und flüssige Abfälle (ALfR) nach vorlaufender Entleerung und Entsorgung der dort verbrachten Abfälle (dieses Lager wurde als Endlager für den Standort des KKR projektiert und muss vollständig zurückgebaut werden)

Aktuelle Arbeiten

  • Entkernen und Herstellen der radiologischen Bedingungen in den über 350 Räumen des Kontrollbereiches für einen späteren Abriss
  • Rückbau von Restgebäudestrukturen auf dem ALfR
  • Errichtung von Infrastruktureinrichtungen zur Gewährleistung des Baustellenbetriebes (z.B. eine externe Abluftanlage als Ersatz für die Betriebslüftung des Kontrollbereichs, Ersatz der Personenschleuse)
  • Regelmäßige Anpassung betrieblicher Regelwerke an Gesetzesänderungen und technischen Fortschritt

Ausblick

  • Abbruch der Hauptgebäude
  • Abbau nicht mehr benötigter Infrastruktur
  • Entlassung des Standorts aus der atomrechtlichen Überwachung

Entsorgung

Eine wichtige Voraussetzung für den Rückbau der kerntechnischen Anlage KKW Rheinsberg ist die Absicherung der kontinuierlichen Entsorgung aller beim Abbauprozess anfallenden Abfälle und Reststoffe.

Folgende Entsorgungswege wurden und werden genutzt:

  • Entsorgung der verbrauchten Brennelemente, die sich zum Zeitpunkt der Abschaltung am Standort befanden, in vier Transport- und Lagerbehälter Typ CASTOR® in das am Standort des KKW Greifswald errichtete Zwischenlager Nord (ZLN),
  • Transport der radioaktiven Betriebs- und Stilllegungsabfälle in das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) bis zur Schließung 1998, danach in das ZLN zur Weiterbehandlung bzw. zum späteren Transport in ein Endlager,
  • Nichtradioaktive Reststoffe und nach der Freimessung freigegebene Reststoffe werden in den Stoffkreislauf zurückgeführt oder bei Nichtverwertbarkeit als Abfälle deponiert.

Für jedes Teil werden die einzelnen Daten und der Entsorgungsweg lückenlos dokumentiert.